Bauen in der zweiten Reihe

Posts Tagged ‘3 Monate’

Wieder Post von der Kreisverwaltung Rheingau-Taunus-Kreis

Nach dem wir vor gut 3 Wochen das letzte Mal etwas von der Kreisverwaltung Rheingau-Taunus-Kreis bezüglich unserer Baugenehmigung gehört haben, ist heute wieder ein Schreiben gekommen. Diesmal teilt das freundliche Amt (Fachdienst III.4 (Untere Bauaufsichts- und Untere Denkmalschutzbehörde)) mit, das wir möglicherweise alle Unterlagen abgegeben haben. Und das die gesetzliche 3 Monatsfrist jetzt beginnt. Für den Fall das sie feststellen das doch noch etwas fehlt wird die Frist ausgesetzt.

Auch eine Möglichkeit um aus einer 3 Monatsfrist eine 4 Monatsfrist oder eine beliebige Frist zu machen – und wir dachten die 3 Monatsfrist beginnt ab der Abgabe des Bauantrages.


Bauantrag abgegeben

So jetzt wird es langsam ernst, der Bauantrag wurde heute von unserem (Schwieger)Mütterlein persönlich beim Bauamt abgegeben.

Und wann können wir jetzt bauen? Laut neuer Hessische Bauordnung (HBO) ist über den Bauantrag innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden; die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern. Wenn über den Bauantrag nicht innerhalb dieser Frist entschieden worden ist, gilt die Genehmigung als erteilt (fiktive Baugenehmigung). Der Eingang des vollständigen Bauantrages ist der Bauherrschaft zu bestätigen, sie kann deshalb selbst die Frist berechnen.

Also nur 3 Monate oder 12 Wochen oder 90 Tage warten…..


All content © by Meike & Frank