Bauen in der zweiten Reihe

Gültigkeit eines Fax

Wir kamen heute auf die spontane Idee bei dem Sachbearbeiter der unseren Bauantrag bei der Kreisverwaltung bearbeitet anzurufen, um sicherzustellen das er den “Antrag auf Abweichung” erhalten hat. Diesen hatten wir digital mit Faxnummer versehen erhalten und am selben Tag per Fax an die Kreisverwaltung gesendet. Gut das wir auf die Idee kamen nachzufragen, denn im Telefonat teilte der Sachbearbeiter mit das er es erhalten habe, aber noch auf das Original in Briefform warte.

Da stellt sich natürlich die Frage, ob ein Fax nicht die selbe Gültigkeit wie ein Brief besitzt?

Fazit meiner Recherche: Ein Fax ist schnell und praktisch, es findet bei Verträgen und ebenso als Beweismittel vor Gericht Anwendung. Wichtige Dokumente  müssen aber auf dem Rechtsweg noch einmal im Original abgezeichnet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.

Also nix wie zur Post…

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