Baugenehmigung erteilt…
Nach dem letzten Kontakt mit dem Bauamt, entschlossen wir uns den Original “Antrag auf Abweichung” nicht per Post zu schicken, sondern den Antrag persönlich abzugeben. Um Planungssicherheit für die nächsten Schritte zu erlangen wollten wir bei dieser Gelegenheit den Sachbearbeiter fragen wann den mit der Baugenehmigung zu rechnen sei. Die Überraschung war groß als der Sachbearbeiter beim abgeben des Orginal Antrages mitteilte das die Baugenehmigung schon erteilt sei und uns auf dem Postweg auch schon zugestellt wird.
Zuhause angekommen wartete der Postbote tatsächlich mit dem dicken Briefumschlag vor der Türe.
WIR HABEN EINE BAUGENEHMIGUNG! Nach genau 7 Wochen!
Gültigkeit eines Fax
Wir kamen heute auf die spontane Idee bei dem Sachbearbeiter der unseren Bauantrag bei der Kreisverwaltung bearbeitet anzurufen, um sicherzustellen das er den “Antrag auf Abweichung” erhalten hat. Diesen hatten wir digital mit Faxnummer versehen erhalten und am selben Tag per Fax an die Kreisverwaltung gesendet. Gut das wir auf die Idee kamen nachzufragen, denn im Telefonat teilte der Sachbearbeiter mit das er es erhalten habe, aber noch auf das Original in Briefform warte.
Da stellt sich natürlich die Frage, ob ein Fax nicht die selbe Gültigkeit wie ein Brief besitzt?
Fazit meiner Recherche: Ein Fax ist schnell und praktisch, es findet bei Verträgen und ebenso als Beweismittel vor Gericht Anwendung. Wichtige Dokumente müssen aber auf dem Rechtsweg noch einmal im Original abgezeichnet werden, um Rechtsgültigkeit zu erlangen.
Also nix wie zur Post…
Neues vom Bauamt
Das Bauamt schreitet anscheinend durch unseren Bauantrag. Unser Architekt hat uns heute mitgeteilt das das Amt noch einen “Antrag auf Abweichung” benötigt. Gemäß der Stellplatzsatzung von Bad Schwalbach muß der Stauraum vor der Garage 5m betragen. Da bei uns der Abstand etwas geringer ist, müssen wir hierfür eine extra Genehmigung beantragen. Netterweise wurde uns das Formular digital zur Verfügung gestellt, so das wir dies heute gleich erledigen konnten. Kann also weitergehen…
Wieder Post von der Kreisverwaltung Rheingau-Taunus-Kreis
Nach dem wir vor gut 3 Wochen das letzte Mal etwas von der Kreisverwaltung Rheingau-Taunus-Kreis bezüglich unserer Baugenehmigung gehört haben, ist heute wieder ein Schreiben gekommen. Diesmal teilt das freundliche Amt (Fachdienst III.4 (Untere Bauaufsichts- und Untere Denkmalschutzbehörde)) mit, das wir möglicherweise alle Unterlagen abgegeben haben. Und das die gesetzliche 3 Monatsfrist jetzt beginnt. Für den Fall das sie feststellen das doch noch etwas fehlt wird die Frist ausgesetzt.
Auch eine Möglichkeit um aus einer 3 Monatsfrist eine 4 Monatsfrist oder eine beliebige Frist zu machen – und wir dachten die 3 Monatsfrist beginnt ab der Abgabe des Bauantrages.
Post vom Kreisbauamt
Schon 1 Woche nach dem einreichen des Bauantrags kam heute schon Post vom Bauamt: Nein, leider noch nicht die Baugenehmigung sondern lediglich die Bestätigung das der Bauantrag eingegangen ist. Der Hinweis das das Verfahren zur Baugenehmigung 3 Monate in Anspruch nehmen kann beruhigte uns eigentlich nicht. Auch nicht die diversen Anmerkungen das möglicherweise Unterlagen fehlen könnten, und die 3 Monats Frist nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§57 HBO) erst dann gilt wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht worden sind. Leider stand jetzt nicht dabei ob wir alle Unterlagen eingereicht haben. Denn falls nicht könnte das Bauamt die 3 Monats Frist ab dem Zeitpunkt wo etwaige fehlende Unterlagen nachgereicht wurden neu festsetzen. Nun hoffen wir mal, das wir ordentlich waren und alle Dokumente eingereicht haben.
Bauantrag abgegeben
So jetzt wird es langsam ernst, der Bauantrag wurde heute von unserem (Schwieger)Mütterlein persönlich beim Bauamt abgegeben.
Und wann können wir jetzt bauen? Laut neuer Hessische Bauordnung (HBO) ist über den Bauantrag innerhalb von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrages zu entscheiden; die Bauaufsichtsbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund um bis zu zwei Monate verlängern. Wenn über den Bauantrag nicht innerhalb dieser Frist entschieden worden ist, gilt die Genehmigung als erteilt (fiktive Baugenehmigung). Der Eingang des vollständigen Bauantrages ist der Bauherrschaft zu bestätigen, sie kann deshalb selbst die Frist berechnen.
Also nur 3 Monate oder 12 Wochen oder 90 Tage warten…..
Unterlagen für Bauantrag
Vorbereitungen für die Abgabe des Bauantrages:
- Bauantrag mit Plänen in 5 facher Ausfertigung und alle 5 mal Unterschrieben
- Dokumente vom Vermesser
- Grundbuchauszug
- Baulastbescheinigung
-Hessische Bauordnung studieren: Hessische Bauordnung Gesetzestext