Bauen in der zweiten Reihe

Wieder Post von der Kreisverwaltung Rheingau-Taunus-Kreis

Nach dem wir vor gut 3 Wochen das letzte Mal etwas von der Kreisverwaltung Rheingau-Taunus-Kreis bezüglich unserer Baugenehmigung gehört haben, ist heute wieder ein Schreiben gekommen. Diesmal teilt das freundliche Amt (Fachdienst III.4 (Untere Bauaufsichts- und Untere Denkmalschutzbehörde)) mit, das wir möglicherweise alle Unterlagen abgegeben haben. Und das die gesetzliche 3 Monatsfrist jetzt beginnt. Für den Fall das sie feststellen das doch noch etwas fehlt wird die Frist ausgesetzt.

Auch eine Möglichkeit um aus einer 3 Monatsfrist eine 4 Monatsfrist oder eine beliebige Frist zu machen – und wir dachten die 3 Monatsfrist beginnt ab der Abgabe des Bauantrages.

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